Stichtag zur Feststellung der Beitragshöhe ist der 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres. Die Mitglieder, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen ihren Jahresbeiträge bis zum 30. April eines jeden Jahres bezahlen; wir bitten sie aber, uns eine Vollmacht zum Einzug unserer Beiträge zu erteilen.
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