Beiträge           

Stichtag zur Feststellung der Beitragshöhe ist der 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres.
Die Mitglieder, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen ihren
Jahresbeiträge bis zum 30. April eines jeden Jahres bezahlen; wir bitten sie aber, uns eine
Vollmacht zum Einzug unserer Beiträge zu erteilen.